Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.